Aufgrund der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 werden ab der 51. Kalenderwoche die neuen Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 von der Gemeinde Neuenmarkt sukzessiv an die Grundstückseigentümer versandt.

Wichtiger Hinweis:

Bei Fragen zum zugrunde gelegten Grundsteuermessbetrag oder den Grundsteuer-äquivalenzbeträgen bzw. dem Grundsteuerwert wenden Sie sich bitte schriftlich an Ihr zuständiges Finanzamt oder die Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer unter der Telefonnummer: 089/30700077.