Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass zahlreiche Hecken, Sträucher und Äste in Gärten und Vorgärten von Privatgrundstücken im Gemeindegebiet oftmals in das Lichtraumprofil der Straßen und Gehwege hineinragen und dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen.
Um einen reibungslosen Verkehrsablauf zu gewährleisten, werden die Anlieger gebeten, Bäume, Hecken und Sträucher, soweit notwendig, zurückzuschneiden oder zu beseitigen. Bei Gehwegen ist eine lichte Höhe von 2,50 m und bei Straßen von 4,50 m über den Verkehrsflächen freizuhalten.
Die Grundstückseigentümer werden gebeten, zur Vermeidung von Unfällen und erheblichen Haftungsfolgen verkehrsbehindernde Anpflanzungen unverzüglich zurückzuschneiden.
Neuenmarkt, den 01. Juli 2024
gez.
Stefan Grieshammer
2. Bürgermeister