Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Neuenmarkt hat noch keine Rechtswirksamkeit erlangt. Während der haushaltslosen Zeit gelten kraft Gesetzes für die Realsteuern die Hebesätze des Vorjahres (Art. 69 Abs. 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern -GO- (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl S. 385, 586)).
Im Haushaltsjahr 2023 waren die Realsteuerhebesätze, wie folgt, festgesetzt:
Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 320 v. H.
Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute Grundstücke) 320 v. H.
Gewerbesteuer 330 v. H.