Die Termine für die Altmetallsammlungen im Landkreis Kulmbach können Sie nachfolgenden Links entnehmen:
Aktuelle Meldungen
Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik: „Mikrozensus 2024“
Termine der mobilen Problemmüllsammlungen aus den Haushalten in der Gemeinde Neuenmarkt
- Mittwoch, 24.04.2024, 16.15 Uhr – 16.45 Uhr, Schlömen, Parkplatz gegenüber der Gartenbaufirma an der St 2183 Richtung Trebgast
- Mittwoch, 14.08.2024, 15.00 Uhr – 15.45 Uhr, Hegnabrunn, Dorffestplatz, Königsberger Straße
- Mittwoch, 28.08.2024, 15.00 Uhr – 15.30 Uhr, See, Dorfplatz
Bekanntmachung – Realsteuerhebesätze und Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Neuenmarkt hat noch keine Rechtswirksamkeit erlangt. Während der haushaltslosen Zeit gelten kraft Gesetzes für die Realsteuern die Hebesätze des Vorjahres (Art. 69 Abs. 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern -GO- (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl S. 385, 586)).
Im Haushaltsjahr 2023 waren die Realsteuerhebesätze, wie folgt, festgesetzt:
Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 320 v. H.
Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute Grundstücke) 320 v. H.
Gewerbesteuer 330 v. H.
Bekanntmachung – Entrichtung der Hundesteuer für das Jahr 2024 und Anmeldung von bisher nicht erfassten Hunden
Die Gemeinde Neuenmarkt macht darauf aufmerksam, dass die Hundesteuer für das Jahr 2024 mit Fälligkeit 01.04.2024 an die Gemeinde Neuenmarkt zu entrichten ist. Zahlungen wollen bitte unter Angabe der FAD-Nr. an die Gemeinde Neuenmarkt geleistet werden.
Bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat erfolgt automatischer Bankeinzug.
Gesonderte Bescheide für 2024 werden nicht versandt. Die bisher ergangenen Bescheide haben auch für die Folgejahre Gültigkeit.
Aufgrund der Hundesteuersatzung ergeben sich folgende Steuersätze:
Steuer für den 1. Hund 30,00 €
Steuer für den 2. Hund 60,00 €
Steuer für jeden weiteren Hund 90,00 €
Kampfhund 600,00 €
Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte
Durch das Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes (BMG) zum 01.11.2015 ergeben sich geänderte Bekanntmachungspflichten zur Übermittlung von Meldedaten und einem entsprechenden Widerspruchsrecht.
(mehr …)Ergebnisse der Landtags- und Bezirkswahlen vom 8. Oktober 2023 in der Gemeinde Neuenmarkt
Die Ergebnisse für die Landtags- und Bezirkswahlen vom 8. Oktober 2023 in der Gemeinde Neuenmarkt können Sie nachfolgend einsehen:
Bekanntmachung des Landkreises Kulmbach über die Kühlgerätesammlung aus Haushalten
Die Bekanntmachung des Landkreises Kulmbach über die gesonderte Kühlgerätesammlung aus Haushalten können Sie hier einsehen.
ILE-FMB – WikiMap
Die ILE Fränkisches Markgrafen- und Bischofsland (ILE-FMB), an der die Gemeinde Neuenmarkt beteiligt ist, hat eine interaktive Karte für die Bürgerinnen und Bürger eingerichtet.
Dort können die Bürgerinnen und Bürger die Stärken, Schwächen und Ideen der einzelnen ILE-FMB-Kommunen verorten.
Schäden oder Störungen an Straßenlampen über die Bayernwerk Straßenbeleuchtungs- Störungsmelder-Web-App melden
Defekte Straßenbeleuchtungen können ab sofort direkt über das Smartphone an die Gemeinde Neuenmarkt gemeldet werden.
Die Web-App erreichen Sie direkt über den untenstehenden Link oder durch Scannen des QR-Codes.
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