Die Gemeinde Neuenmarkt macht darauf aufmerksam, dass die Hundesteuer für das Jahr 2025 mit Fälligkeit 01.04.2025 an die Gemeinde Neuenmarkt zu entrichten ist. Zahlungen wollen bitte unter Angabe der FAD-Nr. an die Gemeinde Neuenmarkt geleistet werden.
Bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat erfolgt automatischer Bankeinzug.
Gesonderte Bescheide für 2025 werden nicht versandt. Die bisher ergangenen Bescheide haben auch für die Folgejahre Gültigkeit.
Aufgrund der Hundesteuersatzung ergeben sich folgende Steuersätze:
Steuer für den 1. Hund 30,00 €
Steuer für den 2. Hund 60,00 €
Steuer für jeden weiteren Hund 90,00 €
Kampfhund 600,00 €
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