BEKANNTMACHUNG                                                                       Gemeinde Neuenmarkt

Sechzehnte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Neuenmarkt

Vom 3. Dezember 2024

Aufgrund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes -KAG-, in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl S. 98), erlässt die Gemeinde Neuenmarkt folgende Satzung:

§ 1

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Neuenmarkt vom 22. April 1987 (Amtsblatt des Landkreises Kulmbach Nr. 15 vom 29. April 1987), zuletzt geändert durch Satzung vom 14. Dezember 2021 (Amtsblatt des Landkreises Kulmbach Nr. 50 vom 17. Dezember 2021), wird wie folgt geändert:

1. § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

„(3) Die Gebühr beträgt

            a) für die Ortsteile Neuenmarkt, Hegnabrunn, Raasen und Lettenhof        1,97 €

            b) für den Ortsteil Schlömen                                                                        2,42 €

        pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“

§ 2

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.

Neuenmarkt, 3. Dezember 2024
Gemeinde Neuenmarkt
Alexander Wunderlich
Erster Bürgermeister