BEKANNTMACHUNG Gemeinde Neuenmarkt
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Neuenmarkt (BGS-EWS)
Vom 3. Dezember 2024
Aufgrund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes -KAG-, in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl S. 98), erlässt die Gemeinde Neuenmarkt folgende Satzung:
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Neuenmarkt (BGS-EWS) vom 14. Dezember 2021 (Amtsblatt des Landkreises Kulmbach Nr. 50 vom 17. Dezember 2021) wird wie folgt geändert:
- § 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Die Gebühr beträgt 2,56 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.“
- § 10a Abs. 7 erhält folgende Fassung:
„Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,21 € pro m² pro Jahr.“
§ 2
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
Neuenmarkt, 3. Dezember 2024
Gemeinde Neuenmarkt
Alexander Wunderlich
Erster Bürgermeister