Bürgerservice
Leistungsbeschreibung
Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel; Beantragung eines Braille-Aufklebers
Kurzbeschreibung
In der Sehfähigkeit beeinträchtigte Personen können einen transparenten Aufkleber mit Brailleschrift für die Rückseite des Personalausweises, der eID-Karte oder des elektronischen Aufenthaltstitels bei ihrer zuständigen Gemeinde bzw. Ausländerbehörde beantragen.
Ausführliche Beschreibung
Seit 01.09.2021 kann auf Antrag der Dokumenteninhaberin oder des Dokumenteninhabers ein transparenter Braille-Aufkleber mit der Aufschrift „ad“ (Ausweisdokument) auf den Personalausweis, die eID-Karte oder auf dem elektronischen Aufenthaltstitel auf der Rückseite der Ausweis-Karte aufgebracht werden.
Der Aufkleber mit Brailleschrift soll die Unterscheidung von Personalausweis, eID-Karte oder elektronischem Aufenthaltstitel von anderen Karten im Scheckkartenformat, beispielsweise im Portemonnaie, erleichtern.
Voraussetzungen
- Stellung eines formlosen Antrags bei der jeweils zuständigen Behörde (Personalausweis- und eID-Karte-Behörden, also die Gemeinden des (Haupt-)Wohnsitzes, sowie für den elektronischen Aufenthaltstitel die Ausländerbehörden)
- Inhaber eines Personalausweises, einer eID-Karte oder eines elektronischen Aufenthaltstitels
Fristen
Der Braille-Aufkleber kann sofort bei Ausgabe des Ausweisdokumentes oder zu einem späteren Zeitpunkt angebracht werden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel
Kosten
keineRechtsgrundlagen
- § 18a der Personalausweisverordnung (PAuswV)http://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__18a.html
- § 36b der Personalausweisverordnung (PAuswV)http://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__36b.html
- § 59 Abs. 2a der Aufenthaltsverordnung (AufenthV)https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__59.html
Ergänzende Informationenzum Thema "Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel; Beantragung eines Braille-Aufklebers"
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal) (Stand: 2023-10-23 12:38:48)
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