Leistungsbeschreibung

Gefährliche Wildtiere; Beantragung einer Erlaubnis für die nicht gewerbliche Haltung

Kurzbeschreibung

Wenn Sie ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art privat halten möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der Gemeinde.

Ausführliche Beschreibung

Wildlebend sind alle Tierarten, die üblicherweise nicht in menschlicher Obhut gehalten werden. Gefährlich sind solche Tiere, wenn der Umgang mit ihnen wegen der ihnen eigentümlichen Veranlagungen oder Verhaltensweisen zu Verletzungen oder Schäden führen kann (z. B. Löwen, Tiger, Bären, große oder giftige Schlangen). Auf die spezifische Eigenschaft des einzelnen Tieres (Gutmütigkeit, Gezähmtheit) kommt es für die Begründung der Erlaubnispflicht nicht an.

Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gibt in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in regelmäßigen Abständen eine Beispielsliste heraus, die die Einordnung von gehaltenen Tieren erleichtert.

Voraussetzungen

Die Erlaubnis wird erteilt, wenn der Antragsteller

  • ein berechtigtes Interesse nachweist,
  • gegen seine Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen und
  • Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen.

An die Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung sind hierbei strenge Maßstäbe zu richten. So begründet etwa die bloße Liebhaberei kein berechtigtes Interesse.

Die Erlaubnis kann vom Nachweis des Bestehens einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig gemacht werden.

Rechtsgrundlagen

Ergänzende Informationenzum Thema "Gefährliche Wildtiere; Beantragung einer Erlaubnis für die nicht gewerbliche Haltung"

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal) (Stand: 2023-07-17 10:37:05)

Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Gefährliche Wildtiere; Beantragung einer Erlaubnis für die nicht gewerbliche Haltung" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals

Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung