Bürgerservice
Leistungsbeschreibung
Gewässer dritter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung
Kurzbeschreibung
Die Unterhaltung Gewässer dritter Ordnung ist in Bayern eine Aufgabe der Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände.Ausführliche Beschreibung
In Bayern gibt es etwa 90.000 km kleinere Gewässer. Die Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände sind zur Unterhaltung dieser Gewässer verpflichtet. Teilweise ist diese Unterhaltungspflicht auch auf Nutzer (z. B. Wasserkraftanlagenbetreiber) übertragen.Haben Sie Fragen zum Unterhalt und zum baulichen Zustand von kleineren Gewässern und ihren Ufern, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Gemeinde.
Rechtsgrundlagen
- Bayerisches Wassergesetz (BayWG)https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWG
Ergänzende Informationenzum Thema "Gewässer dritter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung"
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal) (Stand: 2024-04-08 14:59:35)
Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Gewässer dritter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals
Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung
- Telefon: 09227 / 930-12
- Telefax: 09227 / 930-93
- Büro: Rathaus, Zimmer 2 im EG
- E-Mail: poststelle@neuenmarkt.de
- Tätig für: