Leistungsbeschreibung

Bauvorhaben; Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung

Kurzbeschreibung

Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr Bauvorhaben von der Genehmigungspflicht freigestellt werden.

Ausführliche Beschreibung

Eine Genehmigungsfreistellung kann grundsätzlich für alle baulichen Anlagen außer für Sonderbauten erfolgen. Dies ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen (siehe „Voraussetzungen“) möglich. Aber auch, wenn ein Vorhaben genehmigungsfreigestellt ist, muss es dennoch alle zu beachtenden Vorschriften einhalten.

Auch beim Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Genehmigungsfreistellung haben Sie keinen Anspruch auf eine solche. Es liegt im Ermessen der Gemeinde, zu erklären, ob ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder nicht.

Voraussetzungen

Die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage kann unter folgenden Voraussetzungen genehmigungsfrei gestellt sein:

  • Das Vorhaben ist kein Sonderbau,
  • es liegt im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans oder eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans,
  • es entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans und den etwaigen örtlichen Bauvorschriften,
  • die Erschließung ist gesichert und
  • es handelt sich nicht um handwerkliches oder gewerbliches Bauvorhaben, für das die Gemeinde durch Bebauungsplan die Anwendung der Genehmigungsfreistellung ausgeschlossen hat.

Darüber hinaus kann die Änderung oder Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben unter folgenden Voraussetzungen genehmigungsfrei gestellt sein:

  • Es handelt sich um ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB),
  • die Erschließung ist gesichert und
  • es handelt sich nicht um handwerkliches oder gewerbliches Bauvorhaben, für das die Gemeinde durch Bebauungsplan die Anwendung der Genehmigungsfreistellung ausgeschlossen hat.

Die Gemeinde kann trotz Vorliegens dieser Voraussetzungen erklären, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Fristen

Es gibt grundsätzlich keine Fristen.

Wollen Sie mit der Bauausführung aber erst mehr als vier Jahre, nachdem die Bauausführung wegen eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens zulässig geworden ist, beginnen, müssen Sie erneut ein Genehmigungsfreistellungsverfahren durchlaufen.

Erforderliche Unterlagen

  • aktueller Katasterauszug
  • LageplanNicht erforderlich, sofern nur die Änderung baulicher Anlagen beantragt wird, bei denen Außenwände und Dächer sowie die Nutzung nicht verändert werden.
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung (Formblatt siehe unter "Formulare")
  • ggf. BrandschutznachweisNur erforderlich, soweit er bauaufsichtlich geprüft wird und nicht bereits in den übrigen Bauvorlagen enthalten ist.
  • ggf. erforderliche Angaben über die gesicherte Erschließung hinsichtlich der Versorgung mit Wasser und Energie sowie der Entsorgung von Abwasser und der verkehrsmäßigen ErschließungNur erforderlich, wenn das Bauvorhaben nicht an eine öffentliche Wasser- oder Energieversorgung oder an eine öffentliche Abwasserentsorgungsanlage angeschlossen werden kann. Auch erforderlich, wenn das Bauvorhaben nicht in ausreichender Breite an einer öffentlichen Verkehrsfläche liegt.
  • ggf. Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme (Formblatt siehe unter "Formulare")
  • gegebenenfalls weitere UnterlagenJe nach Bauvorhaben können weitere Unterlagen erforderlich sein, beispielsweise eine Baumbestandserklärung. Dies aber nur, wenn die Gemeinde dies verlangt.

Formulare

Bauantragsformular
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/24_anlage-01_bauantrag.pdf
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Baubeschreibung zum Bauantragsformular
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/24_anlage-02_baubeschreibung.pdf
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/24_anlage-05_abstandsflaechenuebernahme.pdf
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Bauantragsformulare (alle)

Die verbindlich vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr bekannt gemachten Bauvordrucke können einzeln oder als Zip-Datei heruntergeladen werden. Sie haben außerdem Zugriff auf Erläuterungen zu bestimmten Bauantragsformularen.

https://www.stmb.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauantragsformulare/index.php
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

Für die Genehmigungsfreistellung fallen keine Gebühren an. Teilt die Gemeinde Ihnen bereits vor Ablauf der Monatsfrist mit, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, kann sie hierfür eine Gebühr erheben, wenn sie das in einer gemeindlichen Kostensatzung geregelt hat.

Rechtsgrundlagen

Ergänzende Informationenzum Thema "Bauvorhaben; Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung"

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal) (Stand: 2024-02-29 13:19:50)

Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Bauvorhaben; Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals

Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung