Bürgerservice
Leistungsbeschreibung
Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Kurzbeschreibung
Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.Ausführliche Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
Ergänzende Informationenzum Thema "Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung"
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal) (Stand: 2023-10-05 17:04:48)
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Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung
- Telefon: 09227 / 930-17
- Telefax: 09227 / 930-93
- Büro: Rathaus, Zimmer 3 im EG
- E-Mail: poststelle@neuenmarkt.de
- Tätig für: