Bürgerservice
Leistungsbeschreibung
Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung
Kurzbeschreibung
Die allgemeine Sperrzeit für Gaststätten in Bayern beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Sie kann durch gemeindliche Verordnungen oder im Einzelfall verlängert oder aufgehoben werden.Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie eine Gaststätte, Diskothek etc. betreiben wollen, müssen Sie sich an die Vorschriften zur Sperrzeitregelung halten.
Die allgemeine Sperrzeit beginnt in Bayern um 5 Uhr und endet um 6 Uhr (sog. "Putzstunde"). In der Nacht zum 1. Januar ist die Sperrzeit aufgehoben.
Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit durch gemeindliche Verordnung verlängert (d.h. der jeweilige Betrieb muss früher als 5 Uhr schließen), verkürzt oder aufgehoben werden. Unter den gleichen Voraussetzungen können die Gemeinden die Sperrzeit im Einzelfall auch für einzelne Betriebe verlängern oder ganz aufheben.
Die Sperrzeitregelung gilt in dieser Form seit dem 1. Januar 2005.
Voraussetzungen
Die Gemeinden dürfen von der allgemeinen Sperrzeit nur abweichen, wenn dies durch Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse gerechtfertigt ist.Bei der Entscheidung, welche Sperrzeit festgesetzt wird, haben die Gemeinden in jedem Fall die Interessen der Nachbarschaft - insbesondere deren Recht auf eine ungestörte Nachtruhe - zu berücksichtigen.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach dem Kostengesetz in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis.Rechtsgrundlagen
- § 18 Gaststättengesetz (GastG)http://bundesrecht.juris.de/gastg/__18.html
- §§ 7 und 8 Bayerische Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Bayerische Gaststättenverordnung - BayGastV)https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGastV
Ergänzende Informationenzum Thema "Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung"
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal) (Stand: 2024-03-20 10:00:26)
Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals
Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung
- Telefon: 09227 / 930-18
- Telefax: 09227 / 930-93
- Büro: Rathaus, Zimmer 5 im EG
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