Leistungsbeschreibung

Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

Kurzbeschreibung

Die Benutzung einer Sportanlage der Gemeinde bedarf der Erlaubnis.

Ausführliche Beschreibung

Sportanlagen der Gemeinde, die nicht unmittelbar öffentlichen Schulen angeschlossen sind, verwaltet, betreibt und unterhält i.d.R. die Gemeinde. Die Benutzung dieser Sportstätten wird im Rahmen ihrer Widmung für Übungszwecke und Veranstaltungen auf Antrag vergeben. Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.

Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportanlage während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.

Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.

Fristen

Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.

Kosten

Für die Nutzung der Sportanlagen können Gebühren erhoben werden.

Rechtsgrundlagen

Ergänzende Informationenzum Thema "Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung"

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal) (Stand: 2024-02-02 05:32:35)

Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals

Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung