Leistungsbeschreibung

Kommunaler Veranstaltungsraum; Reservierung

Kurzbeschreibung

Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.

Ausführliche Beschreibung

Wenn Sie eine Veranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in einem Veranstalungsraum, Klassenraum einer Schule, in einer Sporthalle oder auf Sportplatz) oder eines Landratsamtes, durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden.

Die Gemeinde / das Landratsamt entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.

Kosten

Für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten können Gebühren erhoben werden.

Rechtsgrundlagen

Ergänzende Informationenzum Thema "Kommunaler Veranstaltungsraum; Reservierung"

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal) (Stand: 2024-02-02 05:30:12)

Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Kommunaler Veranstaltungsraum; Reservierung" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals

Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung