Leistungsbeschreibung

Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung

Kurzbeschreibung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

Ausführliche Beschreibung

Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

Ergänzende Informationenzum Thema "Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung"

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal) (Stand: 2023-09-13 04:15:54)

Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals

Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung