Bürgerservice
Leistungsbeschreibung
Personalausweis; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens
Kurzbeschreibung
Ist Ihr deutscher Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.
Ausführliche Beschreibung
Bei Abhandenkommen Ihres Personalausweis oder vorläufigen Personalausweises sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Personalausweisbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.
Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Personalausweisbehörde anzuzeigen und der bisher verlustige Personalausweis vorzulegen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.
Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").
Rechtsgrundlagen
- § 27 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__27.htmlPflichten des Ausweisinhabers
- § 32 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__32.htmlBußgeldvorschriften
Ergänzende Informationenzum Thema "Personalausweis; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens"
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal) (Stand: 2024-05-14 12:44:50)
Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Personalausweis; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals
Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung
- Telefon: 09227 / 930-15
- Telefax: 09227 / 930-93
- Büro: Rathaus, Zimmer 4 im EG
- E-Mail: poststelle@neuenmarkt.de
- Tätig für:
- Telefon: 09227 / 930-21
- Telefax: 09227 / 930-93
- Büro: Rathaus, Zimmer 4 im EG
- E-Mail: poststelle@neuenmarkt.de
- Tätig für: