Leistungsbeschreibung

Statistiken; Führung durch die Gemeinde

Kurzbeschreibung

Gemeinden können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben kommunale Statistiken führen.

Ausführliche Beschreibung

Die Gemeinden können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Befugnisse Statistiken durchführen, wenn Einzelangaben oder Ergebnisse vom Bayerischen Landesamt für Statistik oder von anderen öffentlichen Stellen weder zur Verfügung gestellt noch anderweitig ermittelt werden können und eigene Statistikstellen eingerichtet werden.

Statistiken zur Wahrnehmung von Selbstverwaltungsaufgaben (eigener Wirkungskreis) sind in der Regel durch Satzungen anzuordnen. Statistiken für die Wahrnehmung von übertragenen Aufgaben (übertragener Wirkungskreis) bedürfen grundsätzlich einer Anordnung durch Gesetz oder staatliche Rechtsverordnung.

Rechtsgrundlagen

Ergänzende Informationenzum Thema "Statistiken; Führung durch die Gemeinde"

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal) (Stand: 2024-02-13 09:29:34)

Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Statistiken; Führung durch die Gemeinde" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals

Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung