Bürgerservice
Leistungsbeschreibung
Kommunale Auszeichnung; Ehrung durch die Gemeinde
Kurzbeschreibung
Die Gemeinden können verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren.
Ausführliche Beschreibung
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts durch den Gemeinderat ist die höchste Auszeichnung der Gemeinde.
Ehemaligen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern kann die Ehrenbezeichnung "Altbürgermeister/in" oder "Altoberbürgermeister/in" verliehen werden.
Weitere Möglichkeiten zur Auszeichnung verdienter Bürgerinnen und Bürger können sein: Ehrengeschenke, Ehrenmedaillen, Ehrenringe und Ähnliches.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann aber auch selbst die Auszeichnung verdiente Bürgerin oder verdienter Bürger bei der Gemeinde anregen (Verdienste und zurückgelegte Zeiten bei der Gemeinde müssen dargestellt werden). Wer sich selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Voraussetzungen
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts setzt voraus, dass die zu ehrende Person sich besondere Verdienste um die Gemeinde selbst erworben haben muss. Das können Verdienste materieller oder ideeller Art sein. Die Voraussetzungen für andere Ehrungen durch die Gemeinde sind nicht allgemein bestimmt; sie können in einer Satzung geregelt werden.
Rechtsgrundlagen
- Art. 16 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-16Ehrenbürgerrecht
- Art. 29 Abs. 4 Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG)https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKWBG-29Ehrenbezeichnung
Ergänzende Informationenzum Thema "Kommunale Auszeichnung; Ehrung durch die Gemeinde"
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal) (Stand: 2024-02-08 08:43:35)
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Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung
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- Telefax: 09227 / 930-93
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