Leistungsbeschreibung

Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage

Kurzbeschreibung

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.

Ausführliche Beschreibung

Der Wohnungsgeber ist seit 01.11.2015 verpflichtet, bei der Anmeldung einer Wohnung mitzuwirken. Das Bundesmeldegesetz sieht in § 19 vor, dass der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person dem Meldepflichtigen eine Bestätigung des Einzugs zur Vorlage bei der Meldebehörde ausstellen muss:

Wohnungsgeber ist, wer die Wohnung (Wohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird) zur Verfügung stellt. Wohnungsgeber sind in erster Linie die Vermieter oder deren Beauftragte, z. B. Wohnungsverwaltungen. Wohnungsgeber können auch Hauptmieter sein, die Wohnraum untervermieten.

Die Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers und, wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers
  • Datum des tatsächlichen Einzugs
  • die Anschrift der Wohnung
  • die Namen aller meldepflichtigen Personen, die einziehen

Die bloße Vorlage des Mietvertrags erfüllt nicht die gesetzlich bestimmten Voraussetzungen, da in ihm in der Regel nicht alle benötigten Angaben enthalten sind.

Die Bestätigung des Wohnungsgebers kann auch elektronisch gegenüber der Meldebehörde erfolgen. 

In dem Fall erhalten Sie von Ihrem Vermieter ein sogenanntes Zuordnungsmerkmal, welches ihm zuvor von der Meldebehörde mitgeteilt wurde. Weigert sich der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person, die Bestätigung auszustellen oder ist es Ihnen aus anderen Gründen nicht möglich, die Bestätigung (rechtzeitig) zu erhalten, müssen Sie dies der Meldebehörde unverzüglich mitteilen.

 

Fristen

Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, die Bestätigung spätestens zwei Wochen nach dem Einzug auszustellen.

Weigert sich der Wohnungsgeber, die Bestätigung auszustellen oder ist es Ihnen aus anderen Gründen nicht möglich, die Bestätigung zu erhalten, müssen Sie dies der Meldebehörde unverzüglich mitteilen.

Formulare

Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde (Dateiformat: pdf)
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/StMI/StMI/Wohnungsgeberbest%c3%a4tigung/index
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

Für die Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlagen

Ergänzende Informationenzum Thema "Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage"

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal) (Stand: 2023-06-30 09:39:09)

Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals

Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung