Bürgerservice
Leistungsbeschreibung
Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Kurzbeschreibung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.Ausführliche Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlagen
- Art. 7 Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG)https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayImSchG-7
Ergänzende Informationenzum Thema "Lärmschutz; Erlass einer Verordnung"
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal) (Stand: 2024-04-17 14:01:12)
Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Lärmschutz; Erlass einer Verordnung" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals
Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung
- Telefon: 09227 / 930-12
- Telefax: 09227 / 930-93
- Büro: Rathaus, Zimmer 2 im EG
- E-Mail: poststelle@neuenmarkt.de
- Tätig für: