Bürgerservice
Leistungsbeschreibung
Baden, Betreten und Befahren von Eisflächen; Erlass von Regelungen
Kurzbeschreibung
Das Landesstraf- und Verordnungsgesetz ermöglicht den Gemeinden und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Regelungen über das Baden sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen zu erlassen.
Ausführliche Beschreibung
Zur Verhütung von Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden durch Verordnung das Baden an bestimmten Orten sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen verbieten. Für welche Bereiche ein solches Bade- bzw. Betretungs- oder Befahrensverbot besteht, erfahren Sie bei der zuständigen Gemeinde.
Darüber hinaus können die Gemeinden sowie das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zur Aufrechterhaltung der Sittlichkeit oder zur Verhütung von Gefahren für Leben oder Gesundheit allgemeine Vorschriften über das Verhalten beim öffentlichen Baden und über Sicherheitsvorkehrungen in Badeanstalten erlassen.
Über bestehende örtliche Vorschriften zum öffentlichen Baden informiert Sie die zuständige Gemeinde.
Rechtsgrundlagen
- Art. 27 Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG)https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLStVG-27Baden; Betreten und Befahren von Eisflächen
Ergänzende Informationenzum Thema "Baden, Betreten und Befahren von Eisflächen; Erlass von Regelungen"
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal) (Stand: 2023-11-08 15:13:39)
Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Baden, Betreten und Befahren von Eisflächen; Erlass von Regelungen" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals
Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung
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