Bürgerservice
Leistungsbeschreibung
Spendenquittung; Ausstellung durch die Gemeinde
Kurzbeschreibung
Gemeinden stellen Spendenquittungen für Sach- und Geldspenden für gemeinnützige oder förderungswürdige Zwecke aus.Ausführliche Beschreibung
Falls Sie Ihrer Gemeinde eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, kann diese eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist. Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.
Auf eine Zuwendungsbestätigung der Gemeinde kann verzichtet werden, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt. Die Finanzämter erkennen den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung an.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen Spendenquittungen bzw. Belege beim Finanzamt nur auf Anforderung vorgelegt werden.
Formulare
Ergänzende Informationenzum Thema "Spendenquittung; Ausstellung durch die Gemeinde"
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal) (Stand: 2023-11-14 09:38:38)
Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Spendenquittung; Ausstellung durch die Gemeinde" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals
Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung
- Telefon: 09227 / 930-14
- Telefax: 09227 / 930-93
- Büro: Rathaus, Zimmer 7 im 1. OG
- E-Mail: poststelle@neuenmarkt.de
- Tätig für: