Leistungsbeschreibung

Spendenquittung; Ausstellung durch die Gemeinde

Kurzbeschreibung

Gemeinden stellen Spendenquittungen für Sach- und Geldspenden für gemeinnützige oder förderungswürdige Zwecke aus.

Ausführliche Beschreibung

Falls Sie Ihrer Gemeinde eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, kann diese eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist. Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.

Auf eine Zuwendungsbestätigung der Gemeinde kann verzichtet werden, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt. Die Finanzämter erkennen den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung an.

Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen Spendenquittungen bzw. Belege beim Finanzamt nur auf Anforderung vorgelegt werden.

 

 

Formulare

Vordrucke zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen
http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Weitere_Themen_A_bis_Z/Spenden/default.php?f=stmf
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Ergänzende Informationenzum Thema "Spendenquittung; Ausstellung durch die Gemeinde"

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal) (Stand: 2023-11-14 09:38:38)

Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Spendenquittung; Ausstellung durch die Gemeinde" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals

Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung