Bürgerservice
Leistungsbeschreibung
Kommunale Verdienstmedaille und Kommunale Dankurkunde; Einreichung eines Vorschlags
Kurzbeschreibung
Die Gemeinden und Landkreise können u.a. auf Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern hin auszeichnungswürdige Personen für eine Ehrung mit der Kommunalen Dankurkunde sowie der Kommunalen Verdienstmedaille in Gold, Silber oder Bronze vorschlagen.
Ausführliche Beschreibung
Personen, die sich insbesondere langjährig in einem kommunalen Parlament oder in anderen kommunalen Ehrenämtern um die kommunale Selbstverwaltung verdient gemacht haben, werden jährlich vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration mit der Kommunalen Dankurkunde sowie mit der Kommunalen Verdienstmedaille in Gold, Silber oder Bronze geehrt.
Die Gemeinden und Landkreise können auszeichnungswürdige Personen für eine solche Ehrung vorschlagen.
Voraussetzungen
Die Vorgeschlagenen müssen besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung erworben haben, insbesondere durch langjährige Tätigkeit in einem kommunalen Parlament oder in anderen kommunalen Ehrenämtern.
Die Vorgeschlagenen müssen für die Ehrung auch nach ihrem sonstigen Verhalten und ihrer persönlichen Einstellung einer Auszeichnung würdig sein. Wer sich selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Fristen
keineFormulare
Kosten
keineRechtsgrundlagen
- Ehrung für Verdienste in der kommunalen Selbstverwaltunghttps://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV96467Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
Ergänzende Informationenzum Thema "Kommunale Verdienstmedaille und Kommunale Dankurkunde; Einreichung eines Vorschlags"
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal) (Stand: 2024-02-14 16:37:00)
Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Kommunale Verdienstmedaille und Kommunale Dankurkunde; Einreichung eines Vorschlags" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals
Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung
- Telefon: 09227 / 930-10
- Telefax: 09227 / 930-93
- Büro: Rathaus, Zimmer 8 im OG
- E-Mail: poststelle@neuenmarkt.de
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