Bürgerservice
Leistungsbeschreibung
Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von örtlichen Bauvorschriften
Kurzbeschreibung
Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben einer örtlichen Bauvorschrift widerspricht, können Sie eine Abweichung davon beantragen.
Ausführliche Beschreibung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Ihr Vorhaben eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften beantragen. Üblicherweise wird eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften gemeinsam mit einem Bauantrag behandelt. Eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften kann aber auch für verfahrensfreie Vorhaben beantragt werden. In diesem Fall ergeht eine isolierte Entscheidung über die Abweichung.
Auch, wenn für Ihr Vorhaben die Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zugelassen wird, muss es dennoch die öffentlich-rechtlichen Vorgaben im Übrigen einhalten.
Die Abweichung von örtlichen Bauvorschriften ist eine Ermessensentscheidung. Beim grundsätzlichen Vorliegen der Voraussetzungen für die Abweichung kann also gegebenenfalls dennoch eine Abweichung versagt werden.
Voraussetzungen
Eine isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften können Sie beantragen, wenn
- Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist und
- die Abweichungen unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen örtlichen Bauvorschrift und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.
Fristen
keineErforderliche Unterlagen
- aktueller Katasterauszug
- Lageplan
(M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000)
- Bauzeichnungen
- ggf. weitere UnterlagenSofern für die Entscheidung über die isolierte Abweichung erforderlich.
Kosten
Die Gebühren belaufen sich auf 5 % des Nutzens, der Ihnen durch die Abweichung in Aussicht steht, mindestens aber auf 75 EUR.
Rechtsgrundlagen
- Art. 63 Bayerische Bauordnung (BayBO)https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-63Abweichungen
- Art. 81 Bayerische Bauordnung (BayBO)https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-81Örtliche Bauvorschriften
- Verordnung über die digitale Einreichung bauaufsichtlicher Anträge und Anzeigen (Digitale Bauantragsverordnung - DBauV)https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDBauV
Ergänzende Informationenzum Thema "Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von örtlichen Bauvorschriften"
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal) (Stand: 2024-03-13 10:09:53)
Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von örtlichen Bauvorschriften" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals
Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung
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