Leistungsbeschreibung

Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih

Kurzbeschreibung

Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.

Ausführliche Beschreibung

Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.

Nähere Informationen erhalten Sie von der Gemeinde.

Kosten

Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.

Rechtsgrundlagen

Ergänzende Informationenzum Thema "Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih"

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal) (Stand: 2023-09-13 04:21:05)

Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals

Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung