Bürgerservice
Leistungsbeschreibung
Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren
Kurzbeschreibung
Über (laufende) Abwassergebühren bezahlen Sie für die Entsorgung der von Ihnen verursachten Abwassermenge.Ausführliche Beschreibung
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Abwassermengen, die von ihrem Grundstück der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt werden, Abwassergebühren an die Gemeinde zu leisten haben.
Die Gemeinden können dabei zur konkreten Ermittlung der Abwassergebühren verschiedene zulässige Wege gehen. Als Beispiel kommen dabei etwa einheitliche Einleitungsgebühren nach dem sog. Frischwassermaßstab in Betracht, aber auch nach Niederschlags- und Schmutzwassergebühren differenzierte Gebührenfestsetzungen.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Rechtsgrundlagen
- Kommunalabgabengesetz (KAG)https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKAG
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
Ergänzende Informationenzum Thema "Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren"
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal) (Stand: 2024-03-03 14:21:19)
Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals
Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung
- Telefon: 09227 / 930-50
- Telefax: 09227 / 930-93
- Büro: Rathaus, Zimmer 1 im EG
- E-Mail: poststelle@neuenmarkt.de
- Tätig für: