Leistungsbeschreibung

Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

Kurzbeschreibung

Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

Ausführliche Beschreibung

Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

Rechtsgrundlagen

Ergänzende Informationenzum Thema "Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde"

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal) (Stand: 2023-09-13 04:16:26)

Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals

Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung