Bürgerservice
Leistungsbeschreibung
Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Kurzbeschreibung
Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.Ausführliche Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Rechtsgrundlagen
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-7Eigene Angelegenheiten
Ergänzende Informationenzum Thema "Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde"
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal) (Stand: 2023-09-13 04:16:26)
Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals
Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung
- Telefon: 09227 / 930-12
- Telefax: 09227 / 930-93
- Büro: Rathaus, Zimmer 2 im EG
- E-Mail: poststelle@neuenmarkt.de
- Tätig für: