Bürgerservice
Leistungsbeschreibung
Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung
Kurzbeschreibung
Eine Widmung ist die Verfügung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält.Ausführliche Beschreibung
Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßenklasse eingestuft.
Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).
Rechtsgrundlagen
- Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayStrWG-6
Ergänzende Informationenzum Thema "Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung"
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal) (Stand: 2023-06-28 13:03:36)
Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals
Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung
- Telefon: 09227 / 930-12
- Telefax: 09227 / 930-93
- Büro: Rathaus, Zimmer 2 im EG
- E-Mail: poststelle@neuenmarkt.de
- Tätig für: