Bürgerservice
Leistungsbeschreibung
Personalausweis, Reisepass und eID-Karte; Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes
Kurzbeschreibung
Wenn Sie umziehen, sind Sie verpflichtet, Ihren Personalausweis, Ihren Reisepass oder Ihre eID-Karte (für EU-Staatsangehörige) aktualisieren zu lassen.
Ausführliche Beschreibung
Als Inhaberin bzw. Inhaber eines Personalausweises oder Reisepasses sind Sie verpflichtet, der Personal-/Passbehörde unverzüglich Ihr Dokument vorzulegen, wenn eine Eintragung unzutreffend ist. Dies gilt ebenso für die eID-Karte, welche – wie der Personalausweis – über eine Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis verfügt.
Darüber hinaus erfüllt die Anschrift für die Adressbestätigungsfunktion des Online-Ausweises wichtige Aufgaben, sodass darauf zu achten ist, dass auf dem Chip die aktuelle Anschrift gespeichert ist. Ohne die Adressänderung können Online-Dienste ggf. nicht genutzt werden oder evtl. Rücksendungen nicht bei der antragstellenden Person ankommen.
Voraussetzungen
Sie haben sich bei der zuständigen Meldebehörde bereits angemeldet.
Veranlassen kann die Anschriftenänderung die Dokumenteninhaberin bzw. der Dokumenteninhaber persönlich oder eine mit entsprechender Vertretungsvollmacht ausgestattete Person.
Fristen
schnellst möglich
Erforderliche Unterlagen
- Bei der Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte
- bei Umzug ins Ausland:
- bei Antragstellung bei der deutschen Auslandsvertretung: Abmeldebestätigung beim letzten Wohnort
- bei Antragstellung in Deutschland: Nachweis über die Wohnung im Ausland
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
- § 27 Personalausweisgesetz (PAuswG)https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__27.html#:~:text=Ist%20dem%20Personalausweisinhaber%20bekannt%2C%20dass,des%20elektronischen%20Identit%C3%A4tsnachweises%20sperren%20lassen.
- § 15 Passgesetz (PassG)https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__15.html#:~:text=Pa%C3%9Fgesetz%20(Pa%C3%9FG),%C2%A7%2015%20Pflichten%20des%20Inhabers&text=auf%20Verlangen%20den%20alten%20Pa%C3%9F,4.
- § 20 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__20.html
Ergänzende Informationenzum Thema "Personalausweis, Reisepass und eID-Karte; Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes"
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal) (Stand: 2024-05-14 12:45:43)
Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Personalausweis, Reisepass und eID-Karte; Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals
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