Bürgerservice
Leistungsbeschreibung
Anliegerbescheinigung; Beantragung
Kurzbeschreibung
Sie können eine Auskunft über bereits geleistete oder noch offene bzw. künftig zu erhebende Erschließungsbeiträge beantragen.
Ausführliche Beschreibung
Für die erstmalige endgültige Herstellung (auch für Teilmaßnahmen) von Straßen erheben die Gemeinden als Straßenbaubehörde Erschließungsbeiträge entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung (zu Erschließungsbeiträgen siehe Verweis unter zugeordnete Links).
Mit der Anliegerbescheinigung wird der erschließungsbeitragsrechtliche Abrechnungszustand eines Grundstückes dokumentiert.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Soweit der Antrag nicht vom Eigentümer gestellt wird, benötigt der Antragsteller eine Vollmacht oder eine Einverständniserklärung des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers.
Fristen
keineErforderliche Unterlagen
- Eigentümernachweis
- Flurkartenauszug
- Lageplan
- ggf. Vollmacht oder Einverständniserklärung des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers
Kosten
Es fällt eine Gebühr an. Sie wird von der zuständigen Gemeinde festgelegt und ist i.d.R. vom Verwaltungsaufwand abhängig.Rechtsgrundlagen
- Art. 5 und Art. 5a Kommunalabgabengesetz (KAG)https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKAG-G1
- § 127 ff Baugesetzbuch (BauGB) in der am 8. September 2015 geltenden Fassunghttps://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/BJNR003410960.html#BJNR003410960BJNG002304116
Ergänzende Informationenzum Thema "Anliegerbescheinigung; Beantragung"
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal) (Stand: 2023-08-03 05:37:08)
Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Anliegerbescheinigung; Beantragung" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals
Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung
- Telefon: 09227 / 930-12
- Telefax: 09227 / 930-93
- Büro: Rathaus, Zimmer 2 im EG
- E-Mail: poststelle@neuenmarkt.de
- Tätig für:
- Telefon: 09227 / 930-16
- Telefax: 09227 / 930-93
- Büro: Rathaus, Zimmer 4 im EG
- E-Mail: poststelle@neuenmarkt.de
- Tätig für:
- Telefon: 09227 / 930-15
- Telefax: 09227 / 930-93
- Büro: Rathaus, Zimmer 4 im EG
- E-Mail: poststelle@neuenmarkt.de
- Tätig für:
- Telefon: 09227 / 930-21
- Telefax: 09227 / 930-93
- Büro: Rathaus, Zimmer 4 im EG
- E-Mail: poststelle@neuenmarkt.de
- Tätig für:
- Telefon: 09227 / 930-18
- Telefax: 09227 / 930-93
- Büro: Rathaus, Zimmer 5 im EG
- E-Mail: poststelle@neuenmarkt.de
- Tätig für:
- Telefon: 09227 / 930-50
- Telefax: 09227 / 930-93
- Büro: Rathaus, Zimmer 1 im EG
- E-Mail: poststelle@neuenmarkt.de
- Tätig für:
- Telefon: 09227 / 930-10
- Telefax: 09227 / 930-93
- Büro: Rathaus, Zimmer 8 im OG
- E-Mail: poststelle@neuenmarkt.de
- Tätig für:
- Telefon: 09227 / 930-13
- Telefax: 09227 / 930-93
- Büro: Rathaus, Zimmer 6 im 1. OG
- E-Mail: poststelle@neuenmarkt.de
- Tätig für:
- Telefon: 09227 / 930-17
- Telefax: 09227 / 930-93
- Büro: Rathaus, Zimmer 3 im EG
- E-Mail: poststelle@neuenmarkt.de
- Tätig für:
- Telefon: 09227 / 930-14
- Telefax: 09227 / 930-93
- Büro: Rathaus, Zimmer 7 im 1. OG
- E-Mail: poststelle@neuenmarkt.de
- Tätig für:
- Telefon: 09227 / 930-30
- Telefax: 09227 / 930-93
- Büro: Rathaus, Zimmer 9 im 1. OG
- E-Mail: poststelle@neuenmarkt.de
- Tätig für: