Bürgerservice
Leistungsbeschreibung
Flächennutzungsplan und Bebauungsplan; Beantragung einer Auskunft
Kurzbeschreibung
Sie können eine Auskunft aus dem Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan für ein bestimmtes Grundstück beantragen.
Ausführliche Beschreibung
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten.
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen. Sie finden beispielsweise Festsetzungen
- zu Art und Maß der baulichen Nutzung,
- zur zulässigen Anzahl der Geschosse und
- zur zulässigen Dachform.
Dem Bebauungsplan ist insbesondere eine Begründung beizufügen. Sie enthält Erklärungen zu den Zielen der Planung sowie den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen.
Im Flächennutzungsplan stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar.
Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten
- Wohnbauflächen,
- Gewerbe- und Industriebauflächen,
- Grünflächen oder
- Verkehrsflächen.
Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.
Nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) kann jeder den Flächennutzungsplan bzw. Bebauungsplan einsehen sowie über den Inhalt Auskunft verlangen.
Kosten
Im Internet sind die Bauleitpläne kostenfrei einzusehen. Die Einsicht vor Ort bei der Gemeinde ist ebenfalls kostenlos.
Auszüge aus dem Bebauungsplan oder dem Flächennutzungsplan können als Druck oder digital ggf. kostenpflichtig über die Gemeinde bezogen werden.
Rechtsgrundlagen
- § 6 Abs. 5 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB)http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__6.html
- § 10 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__10.html
Ergänzende Informationenzum Thema "Flächennutzungsplan und Bebauungsplan; Beantragung einer Auskunft"
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal) (Stand: 2023-12-06 07:06:58)
Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Flächennutzungsplan und Bebauungsplan; Beantragung einer Auskunft" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals
Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung
- Telefon: 09227 / 930-12
- Telefax: 09227 / 930-93
- Büro: Rathaus, Zimmer 2 im EG
- E-Mail: poststelle@neuenmarkt.de
- Tätig für: