Bürgerservice
Leistungsbeschreibung
Öffentlicher Raum; Meldung eines Schadens bei der Gemeinde
Kurzbeschreibung
Wenn Sie einen Schaden oder Mangel im öffentlichen Raum bemerkt haben, können Sie diesen der Gemeinde-/Stadtverwaltung melden.
Ausführliche Beschreibung
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde kontrollieren regelmäßig Straßen, Gehwege, Straßenbeleuchtungen, Ampeln, Grünanlagen, Spielplätze und weitere öffentliche Einrichtungen. Wenn Sie einen Schaden, Mangel oder Defekt im öffentlichen Raum feststellen, dann können Sie diesen melden.
Bitte beschreiben Sie den Schaden und den Ort so genau wie möglich.
Rechtsgrundlagen
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-7Eigene Angelegenheiten
Ergänzende Informationenzum Thema "Öffentlicher Raum; Meldung eines Schadens bei der Gemeinde"
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal) (Stand: 2024-02-02 05:32:13)
Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Öffentlicher Raum; Meldung eines Schadens bei der Gemeinde" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals
Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung
- Telefon: 09227 / 930-17
- Telefax: 09227 / 930-93
- Büro: Rathaus, Zimmer 3 im EG
- E-Mail: poststelle@neuenmarkt.de
- Tätig für: