Bürgerservice
Leistungsbeschreibung
Statistiken; Führung durch die Gemeinde
Kurzbeschreibung
Gemeinden können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben kommunale Statistiken führen.Ausführliche Beschreibung
Die Gemeinden können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Befugnisse Statistiken durchführen, wenn Einzelangaben oder Ergebnisse vom Bayerischen Landesamt für Statistik oder von anderen öffentlichen Stellen weder zur Verfügung gestellt noch anderweitig ermittelt werden können und eigene Statistikstellen eingerichtet werden.
Statistiken zur Wahrnehmung von Selbstverwaltungsaufgaben (eigener Wirkungskreis) sind in der Regel durch Satzungen anzuordnen. Statistiken für die Wahrnehmung von übertragenen Aufgaben (übertragener Wirkungskreis) bedürfen grundsätzlich einer Anordnung durch Gesetz oder staatliche Rechtsverordnung.
Rechtsgrundlagen
- Bayerisches Statistikgesetz (BayStatG)https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayStatG
Ergänzende Informationenzum Thema "Statistiken; Führung durch die Gemeinde"
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal) (Stand: 2024-02-13 09:29:34)
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Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung
- Telefon: 09227 / 930-18
- Telefax: 09227 / 930-93
- Büro: Rathaus, Zimmer 5 im EG
- E-Mail: poststelle@neuenmarkt.de
- Tätig für: