Leistungsbeschreibung

Führungszeugnis; Beantragung eines einfachen Führungszeugnisses

Kurzbeschreibung

Wenn Sie ein Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, können Sie dieses bei der für Sie örtlich zuständigen Gemeinde oder elektronisch im Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen.

Ausführliche Beschreibung

Das Führungszeugnis ist ein Auszug insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen, das Sie ab Ihrem 14. Lebensjahr bei der für Sie zuständigen Gemeinde / Meldebehörde (Bürgerbüro) oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (siehe "Online-Verfahren") beantragen können.

Wird das Führungszeugnis von Ihnen zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird es der Behörde unmittelbar übersandt. Auf Verlangen kann Ihnen jedoch, als Antragsteller, Einsicht in das Führungszeugnis gewährt werden.

Ein einfaches Führungszeugnis können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

  • Bei persönlicher Antragstellung bei der Gemeinde müssen Sie Ihren Pass oder Personalausweis vorlegen.
  • Für die elektronische Antragstellung über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (siehe "Online-Verfahren") benötigen Sie entweder einen neuen Personalausweis, eine eID-Karte mit Inlandsanschrift oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
  • Bei schriftlicher Antragstellung ist die Beglaubigung Ihrer Unterschrift durch eine siegelführende Stelle erforderlich. Eine öffentliche Beglaubigung durch einen Notar ist ebenfalls möglich. Weiterhin müssen Sie den Verwendungszweck für das Führungszeugnis angeben. Informationen zu Beglaubigungen finden unter "Weiterführende Links".

Eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.

Voraussetzungen

  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • bei Geschäftsunfähigkeit ist der Antrag gegebenenfalls durch den gesetzlichen Vertreter zu stellen

Erforderliche Unterlagen

  • bei persönlicher Antragstellung: Vorlage von Pass oder Personalausweis
  • bei elektronischer Antragstellung: Personalausweis, eID-Karte mit Inlandsadresse bzw. elektronischer Aufenthaltstitel mit jeweils freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • bei schriftlicher Antragstellung: Amtlich oder öffentlich beglaubigte Unterschrift

Formulare

Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmfh/stmfh/bayernportal/formloseSchreibenmitUnterschrift/index?caller=0394764485508
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

13,00 EUR

Gebührenbefreiung (siehe auch unter "Weiterführende Links"): Bei Mittellosigkeit (z. B. Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz, BAföG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) kann das Bundesamt für Justiz auf Antrag die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen. Wenn ein Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Betreuung (§ 19 Abs. 1, § 21 BtOG) oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt wird, die für eine gemeinnützige Einrichtung, für eine Behörde oder im Rahmen eines der in § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d EStG genannten Dienste ausgeübt wird, besteht Gebührenfreiheit.

Bei einer elektronischen Antragstellung sind die Nachweise über das Vorliegen eines Grundes für die Gebührenbefreiung elektronisch zu erbringen.

Rechtsgrundlagen

Ergänzende Informationenzum Thema "Führungszeugnis; Beantragung eines einfachen Führungszeugnisses"

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal) (Stand: 2024-01-19 05:27:56)

Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Führungszeugnis; Beantragung eines einfachen Führungszeugnisses" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals

Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung