Bürgerservice
Leistungsbeschreibung
Marktgebühren; Erhebung
Kurzbeschreibung
Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.Ausführliche Beschreibung
Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.
Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlagen
- Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG)https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKAG-8
Ergänzende Informationenzum Thema "Marktgebühren; Erhebung"
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal) (Stand: 2024-01-03 08:50:26)
Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Marktgebühren; Erhebung" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals
Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung
- Telefon: 09227 / 930-18
- Telefax: 09227 / 930-93
- Büro: Rathaus, Zimmer 5 im EG
- E-Mail: poststelle@neuenmarkt.de
- Tätig für: