Leistungsbeschreibung

Marktgebühren; Erhebung

Kurzbeschreibung

Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.

Ausführliche Beschreibung

Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.

Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Rechtsgrundlagen

Ergänzende Informationenzum Thema "Marktgebühren; Erhebung"

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal) (Stand: 2024-01-03 08:50:26)

Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Marktgebühren; Erhebung" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals

Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung