Bürgerservice
Leistungsbeschreibung
Grabmal; Beantragung einer Genehmigung
Kurzbeschreibung
Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.Ausführliche Beschreibung
Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.
Voraussetzungen
Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Kosten
Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.
Rechtsgrundlagen
- Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-G1_5
Ergänzende Informationenzum Thema "Grabmal; Beantragung einer Genehmigung"
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal) (Stand: 2024-01-09 11:40:28)
Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Grabmal; Beantragung einer Genehmigung" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals
Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung
- Telefon: 09227 / 930-50
- Telefax: 09227 / 930-93
- Büro: Rathaus, Zimmer 1 im EG
- E-Mail: poststelle@neuenmarkt.de
- Tätig für: