Termin der Gemeinderatssitzung im März 2026
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am
Montag, den 02.03.2026, um 19.30 Uhr,
im Sitzungssaal des Rathauses Neuenmarkt (Nebengebäude),
Hauptstraße 22, 95339 Neuenmarkt,
statt.
weiterlesenBekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats am Sonntag, 08. März 2026
Die Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats am Sonntag, 08. März 2026, können Sie dieser PDF-Datei entnehmen.
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters am Sonntag, 08. März 2026
Die Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters am Sonntag, 08. März 2026, können Sie dieser PDF-Datei entnehmen.
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags am Sonntag, 08. März 2026
Die Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags am Sonntag, 08. März 2026, können Sie dieser PDF-Datei entnehmen.
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats am Sonntag, 08. März 2026
Die Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats am Sonntag, 08. März 2026, können Sie dieser PDF-Datei entnehmen.
Vorsorgen für Krisen und Katastrophen
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat einen neuen Ratgeber „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ veröffentlicht. Über den unten angeführten Link können Sie die Informationen abrufen.
Bekanntmachung – Realsteuerhebesätze und Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 der Gemeinde Neuenmarkt hat noch keine Rechtswirksamkeit erlangt. Während der haushaltslosen Zeit gelten kraft Gesetzes für die Realsteuern die Hebesätze des Vorjahres (Art. 69 Abs. 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern -GO- (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl S. 637)).
Im Haushaltsjahr 2025 waren die Realsteuerhebesätze, wie folgt, festgesetzt:
Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 245 v. H.
Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute Grundstücke) 185 v. H.
Gewerbesteuer 330 v. H.
Bekanntmachung – Entrichtung der Hundesteuer für das Jahr 2026 und Anmeldung von bisher nicht erfassten Hunden
Die Gemeinde Neuenmarkt macht darauf aufmerksam, dass die Hundesteuer für das Jahr 2026 mit Fälligkeit 01.04.2026 an die Gemeinde Neuenmarkt zu entrichten ist. Zahlungen wollen bitte unter Angabe der FAD-Nr. an die Gemeinde Neuenmarkt geleistet werden.
Bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat erfolgt automatischer Bankeinzug.
Gesonderte Bescheide für 2026 werden nicht versandt. Die bisher ergangenen Bescheide haben auch für die Folgejahre Gültigkeit.
Aufgrund der Hundesteuersatzung ergeben sich folgende Steuersätze:
Steuer für den 1. Hund 30,00 €
Steuer für den 2. Hund 60,00 €
Steuer für jeden weiteren Hund 90,00 €
Kampfhund 600,00 €
Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte
Durch das Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes (BMG) zum 01.11.2015 ergeben sich geänderte Bekanntmachungspflichten zur Übermittlung von Meldedaten und einem entsprechenden Widerspruchsrecht.
weiterlesenBekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats am Sonntag, 08. März 2026
Die Bekanntmachung über die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats am Sonntag, 08. März 2026, können Sie dieser PDF-Datei entnehmen.