Bekanntmachung
Die Gemeinde Neuenmarkt verkauft aus dem Fuhrpark der Freiwilligen Feuerwehr Hegnabrunn das Fahrzeug
Marke und Modell: DAIMLER-BENZ (D) SO.KFZ LOESCHFZ TSF-W
Erstzulassung: 26.03.1998
Leistung: 90 KW (122 PS)
Km-Stand: derzeit ca. 18.000 km
TÜV: abgelaufen
Korrosionsschäden
Schriftliche Angebote richten Sie bitte in einem verschlossenen Kuvert mit dem Vermerk „Angebot Feuerwehrfahrzeug“ bis spätestens 17.09.2026 an die Gemeinde Neuenmarkt, Hauptstraße 18, 95339 Neuenmarkt. Mindestgebot 7.500,00 €. Falls Sie das Fahrzeug besichtigen möchten, melden Sie sich bitte zur Terminabsprache unter 09227/930-16.
Neuenmarkt, den 20.08.2026
gez.
Alexander Wunderlich
Erster Bürgermeister
Termin der Gemeinderatssitzung im Oktober 2026
Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am
Montag, dem 05.10.2026, um 19.30 Uhr,
im Sitzungssaal des Rathauses Neuenmarkt (Nebengebäude),
Hauptstraße 22, 95339 Neuenmarkt,
statt.
weiterlesenBekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Neuenmarkt für das Haushaltsjahr 2026
Haushaltssatzung
der
Gemeinde Neuenmarkt
(Landkreis Kulmbach)
für das Haushaltsjahr 2026
vom 10.09.2026
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Neuenmarkt folgende Haushaltssatzung:
weiterlesenEinladung zur Frauengruppe „AusZEIT“
Der Sozialdienst des Landratsamtes Kulmbach – Gesundheitsamt veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem Familientreff der Geschwister-Gummi-Stiftung Treffen für Frauen mit Input und offenem Austausch.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Bekanntmachung Wasserrecht; Niedrigwassersituation – Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern im Rahmen des Gemeingebrauchs und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs
Aufgrund der aktuell niedrigen Wasserstände in den oberirdischen Gewässern hat sich das Landratsamt Kulmbach dazu entschlossen, die Bevölkerung mittels Bekanntmachung über die Rechtslage bezüglich Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs (Art. 18 BayWG) und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs (§ 26 WHG) zu informieren.
Die Gemeinde Neuenmarkt verweist daher auf die Bekanntmachung des Landratsamtes Kulmbach vom 30.06.2026.
Änderung der Bekanntmachungsart in den Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
Mehr Informationen finden Sie hier.
Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Mittelschulverbandes Neuenmarkt-Wirsberg
Haushaltssatzung
des
Mittelschulverbandes Neuenmarkt-Wirsberg
(Landkreis Kulmbach)
für das Haushaltsjahr 2026
vom 08.07.2026
Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), Art. 40 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), erlässt der Mittelschulverband Neuenmarkt-Wirsberg folgende Haushaltssatzung:
weiterlesenInformationen über das FFH-Lebensraumtypenmonitoring von 2026 bis 2028
Mehr Informationen finden Sie hier.
Vorsorgen für Krisen und Katastrophen
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat einen neuen Ratgeber „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ veröffentlicht. Über den unten angeführten Link können Sie die Informationen abrufen.
Bekanntmachung – Realsteuerhebesätze und Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 der Gemeinde Neuenmarkt hat noch keine Rechtswirksamkeit erlangt. Während der haushaltslosen Zeit gelten kraft Gesetzes für die Realsteuern die Hebesätze des Vorjahres (Art. 69 Abs. 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern -GO- (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl S. 637)).
Im Haushaltsjahr 2025 waren die Realsteuerhebesätze, wie folgt, festgesetzt:
Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 245 v. H.
Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute Grundstücke) 185 v. H.
Gewerbesteuer 330 v. H.