Stellenausschreibung: Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) – Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung – VFA-K für das Sachgebiet 12 (Haupt- und Finanzverwaltung)
Die Gemeinde Neuenmarkt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet und in Vollzeit eine/n
Verwaltungsfachangestellte/n (m/w/d) – Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung – VFA-K für das Sachgebiet 12 (Haupt- und Finanzverwaltung)
Stellenausschreibung: Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) – Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung – VFA-K für das Sachgebiet 13 (Bauverwaltung / Gemeindewerke)
Die Gemeinde Neuenmarkt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet und in Vollzeit eine/n
Verwaltungsfachangestellte/n (m/w/d) – Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung – VFA-K für das Sachgebiet 13 (Bauverwaltung / Gemeindewerke)
Ergebnisse der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025
Die Ergebnisse der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 im Landkreis Kulmbach können Sie am Wahltag nach 18.00 Uhr, sobald die ersten Ergebnisse geliefert wurden, unter nachfolgendem Link einsehen:
Bundestagswahlergebnisse aller Kommunen im Landkreis Kulmbach
Termin der Sitzung des Mittelschulverbandes Neuenmarkt-Wirsberg am 27.02.2025
Die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Mittelschulverbandes Neuenmarkt-Wirsberg findet am
Donnerstag, dem 27.02.2025, um 16.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Rathauses Neuenmarkt (Nebengebäude), Hauptstr. 22, 95339 Neuenmarkt,
statt.
Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte
Durch das Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes (BMG) zum 01.11.2015 ergeben sich geänderte Bekanntmachungspflichten zur Übermittlung von Meldedaten und einem entsprechenden Widerspruchsrecht.
weiterlesenBekanntmachung – Entrichtung der Hundesteuer für das Jahr 2025 und Anmeldung von bisher nicht erfassten Hunden
Die Gemeinde Neuenmarkt macht darauf aufmerksam, dass die Hundesteuer für das Jahr 2025 mit Fälligkeit 01.04.2025 an die Gemeinde Neuenmarkt zu entrichten ist. Zahlungen wollen bitte unter Angabe der FAD-Nr. an die Gemeinde Neuenmarkt geleistet werden.
Bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat erfolgt automatischer Bankeinzug.
Gesonderte Bescheide für 2025 werden nicht versandt. Die bisher ergangenen Bescheide haben auch für die Folgejahre Gültigkeit.
Aufgrund der Hundesteuersatzung ergeben sich folgende Steuersätze:
Steuer für den 1. Hund 30,00 €
Steuer für den 2. Hund 60,00 €
Steuer für jeden weiteren Hund 90,00 €
Kampfhund 600,00 €
Sprechstunde zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung – Terminankündigungen
Im Rahmen der Offenen Behindertenarbeit (OBA) sichern die Offenen Hilfen Bayreuth-Kulmbach von Diakoneo die Teilhabe von Menschen mit geistiger und/oder körperlichen Behinderungen sowie sinnesbehinderten und chronisch kranken Menschen. Die Mitarbeitenden der OBA sind Experten rund um die Themen Teilhabe und Inklusion. Dabei stehen sie Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen, gesetzlichen Betreuer bzw. Betreuerinnen, Einrichtungen und deren Personal sowie Vereinen als Ansprechpartner zur Verfügung.
weiterlesenSatzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Neuenmarkt (BGS-EWS)
BEKANNTMACHUNG Gemeinde Neuenmarkt
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Neuenmarkt (BGS-EWS)
Vom 3. Dezember 2024
Aufgrund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes -KAG-, in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl S. 98), erlässt die Gemeinde Neuenmarkt folgende Satzung:
weiterlesenZwölfte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Neuenmarkt im Ortsteil See (BGS-EWS/See)
BEKANNTMACHUNG Gemeinde Neuenmarkt
Zwölfte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Neuenmarkt im Ortsteil See (BGS-EWS/See)
Vom 3. Dezember 2024
Aufgrund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes -KAG-, in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl S. 98), erlässt die Gemeinde Neuenmarkt folgende Satzung:
weiterlesenSechzehnte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Neuenmarkt
BEKANNTMACHUNG Gemeinde Neuenmarkt
Sechzehnte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Neuenmarkt
Vom 3. Dezember 2024
Aufgrund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes -KAG-, in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl S. 98), erlässt die Gemeinde Neuenmarkt folgende Satzung:
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